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   FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08 (Kg)   

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https://dejure.org/2009,33273
FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,33273)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 K 900/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,33273)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 K 900/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,33273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld trotz Haushaltswechsel des Kindes zu dem anderen Elternteil bei einer Einbeziehung des Kindergeldes in den zu leistenden Barunterhalt für das Kind; Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltszahlungen unter den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber einem Elternteil bei weiterem Erhalt von Kindergeld nach Entfallen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes und bei Nichtvorliegen einer Weiterleitungsbestätigung des anderen Elternteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber einem Elternteil bei weiterem Erhalt von Kindergeld nach Entfallen der Haushaltszugehörigkeit des Kindes und bei Nichtvorliegen einer Weiterleitungsbestätigung des anderen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Zivilrechtliche Vereinbarungen könnten § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht außer Kraft setzen (BFH-Beschluss vom 10. November 1998, VI B 125/98).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetztes ( GG ) liegt darin nicht (BFH-Beschluss vom 10. November 1988, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137 ).

  • BFH, 19.05.1999 - VI B 39/99

    Rückzahlungsanspruch - Verzicht der Familienkasse - Kindergeld - Unrechtmäßige

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ist es vielmehr Sache der Kindergeldberechtigten, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen rechtzeitig der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege zu regulieren verbunden mit dem Risiko, wegen Vermögenslosigkeit des anderen den Anspruch nicht realisieren zu können (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002, VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425; BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000, VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835 ; vom 19. Mai 1999, VI B 39/99, juris und vom 14. Oktober 2003, VIII R 35/02, juris).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    d) Unerheblich ist schließlich auch, ob die Klägerin schuldhaft gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2001, VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Zwar hat eine Festsetzung von Kindergeld gegenüber dem einen Elternteil Auswirkungen auf den anderen Elternteil, dennoch berührt die Entscheidung des Gerichts die Rechte des anderen Elternteils nicht unmittelbar (BFH-Urteile vom 26. August 2003, VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324 und vom 16. Dezember 2003, VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    § 818 Abs. 3 BGB ist nicht anwendbar und enthält zudem keinen bei der Rückforderung von Kindergeld zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken (BFH-Beschluss vom 28. März 2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117 , m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Zwar hat eine Festsetzung von Kindergeld gegenüber dem einen Elternteil Auswirkungen auf den anderen Elternteil, dennoch berührt die Entscheidung des Gerichts die Rechte des anderen Elternteils nicht unmittelbar (BFH-Urteile vom 26. August 2003, VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324 und vom 16. Dezember 2003, VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ist es vielmehr Sache der Kindergeldberechtigten, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen rechtzeitig der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege zu regulieren verbunden mit dem Risiko, wegen Vermögenslosigkeit des anderen den Anspruch nicht realisieren zu können (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002, VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425; BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000, VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835 ; vom 19. Mai 1999, VI B 39/99, juris und vom 14. Oktober 2003, VIII R 35/02, juris).
  • BFH, 16.04.2002 - VIII B 171/01

    Notwendige Beiladung des anderen Elternteils

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Die Beiladung des Kindesvaters konnte unterbleiben, da ein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO ) in so genannten Weiterleitungsfällen nicht gegeben ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 2002, VIII B 171/01, BStBl II 2002, 578 ).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Gemäß 64.4 Abs. 4 bis 8 und Anhang 14 zu 64.4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes - DA-FamEStG - kann der Erstattungsschuldner geltend machen, den Erstattungsanspruch durch Weiterleitung erfüllt zu haben, wenn er u.a. die schriftliche Bestätigung des vorrangig Berechtigten beibringt, dass dieser das Kindergeld erhalten hat und seinen Anspruch als erfüllt ansieht (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2004, VIIIR 48/03, BFH/NV 2004, 1218 , m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 35/02

    Weiterleitung von Kindergeld (hier: zivilrechtliche Vereinbarung zwischen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 900/08
    Bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ist es vielmehr Sache der Kindergeldberechtigten, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen rechtzeitig der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Wege zu regulieren verbunden mit dem Risiko, wegen Vermögenslosigkeit des anderen den Anspruch nicht realisieren zu können (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002, VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425; BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000, VI B 206/99, BFH/NV 2000, 835 ; vom 19. Mai 1999, VI B 39/99, juris und vom 14. Oktober 2003, VIII R 35/02, juris).
  • BFH, 12.01.2000 - VI B 206/99

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

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